OT Rödlitz, Kärrnerwegsiedlung 5, 09350 Lichtenstein/Sa.

Schweizer Bahnhofsuhr

zur Uhr

Schweizer Bahnhofsuhr
Schweizer Bahnhofsuhr sehr gut ersichtlich ist der typische rote Zeiger über dem Stundenzeiger

Die Uhr, die an allen Schweizer Bahnhöfen zu sehen ist, ist zu einem regelrechten Design-Klassiker geworden. Kreiert wurde die Uhr 1940 vom Ingenieur und Designer Hans Hilfiker (1901-1993), der bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) arbeitete. Die SBB wollten eine Uhr, die nicht nur genaue Zeitangaben für die pünktliche Abwicklung des Bahnverkehrs lieferte, sondern auch Teil der nationalen Identität wurde.
Das Design der Uhr ist einfach und klar. Es gibt keine Zahlen: die Minuten werden mit Hilfe von schwarzen Linien auf weissem Grund dargestellt. Auch der Stunden- und Minutenzeiger sind schwarz. Der rote Sekundenzeiger hebt sich jedoch vom restlichen Design ab: er hat die Form der Kelle, mit der früher die Züge abgefertigt wurden.
Der rote Sekundenzeiger, der für 1,5 Sekunden stillsteht, wenn er eine Runde gedreht hat, ist von Weitem zu sehen. Er ist ausserdem ein Symbol für die schweizerische Pünktlichkeit.

Die SBB haben ihr Ziel erreicht: die Bahnhofsuhr ist Teil der nationalen Identität geworden. So gehörte sie zu den 100 Uhren, welche die Schweiz der Stadt St. Petersburg im Jahr 2003 anlässlich ihres 300. Geburtstags schenkte. Norwegen erhielt von der Schweiz eine Bahnhofsuhr zum 100. Geburtstag seiner Unabhängigkeit.
Bewunderer der Bahnhofsuhr können Nachbildungen des Originals erwerben. 1986 kam eine Kollektion von (legal) nachgebildeten Bahnhofsuhren der Firma Mondaine auf den Markt.
Die SBB-Uhr war nicht das einzige Werk Hilfikers, das zum modernen Leben beitrug. Er entwickelte auch das Prinzip der Einbauküchen und zeichnete für die standardisierten Grössen der Küchenelemente verantwortlich.

Quelle: http://www.swissworld.org/de/switzerland/dossiers/schweizer_uhren/spezielle_uhren_schweizer_bahnhofsuhr/

Hilfreiche Links

  • zur Person Hans Hilfiker: http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hilfiker
  • Informationen zur Schweizer Bahn: http://www.sbb.ch

Downloads der Uhr

Die Schweizer Bahn SBB bietet auf Ihrer Internetseite verschiedene Downloadangebote rund um das Statussymbol der Schweizer Bahnhofsuhr an.

Das Highlight: Der Bildschirmschoner!

zur Seite: http://www.sbb.ch/freizeit-ferien/allgemeine-informationen/wallpaper/sbb-uhr.html

Gerichtsurteil zur "Uhr"

Bundesgericht: Übergang der Rechte an SBB-Uhr auf Grund tatsächlicher Umstände
Die Erben des Ingenieurs und Designers Hans Hilfiker (1901-1993) klagten aus Urheberrecht gegen ein Produktionsunternehmen, welches seit 1986 Armband-, Wand-, Steh- und Taschenuhren herstellt, die sich am Bahnhofsuhrdesign der SBB orientieren. Seit 1987 bestand eine Lizenzvereinbarung zwischen der Beklagten und den SBB. Das Zürcher Obergericht wies die Klage ab, da die Klägerinnen die auf die SBB übertragenen Rechte nicht mehr hätten erben können. Dieser Schluss wurde daraus abgeleitet, dass Hilfiker nach den Aussagen der Beschwerdeführerinnen nicht sich selbst, sondern die SBB als alleinige Inhaberin der Urheberrechte an der SBB-Bahnhofsuhr angesehen habe. Zusätzliche Indizien für den tatsächlichen Übertragungswillen ergäben sich aus dessen Verhalten. Das Bundesgericht stützte den kantonalen Entscheid und hielt zunächst fest, dass die Nutzungsrechte an einem Werk auch nach dem anwendbaren alten URG übertragbar waren. Es sei ferner für die Annahme eines tatsächlichen Willens zur Übertragung der Rechte nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Urheber seiner Urheberrechte überhaupt bewusst gewesen sei. Ebenso könne eine Übertragung auch künftig entstehende Rechte betreffen, beispielsweise solche an einem erst zu schaffenden Werk. Aus dem Verhandlungsprotokoll gehe hervor, dass die Klägerinnen übereinstimmend erklärten, ihr Vater habe ihnen immer gesagt, er habe die Uhr „bei der SBB gemacht“ und sie „gehöre der SBB“. Hat das Bundesgericht die Frage des Rechtsübergangs bejaht, musste es sich zu den eigentlichen Vorfragen nicht mehr äussern, ob es sich bei der Bahnhofsuhr überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, oder ob die Ansprüche der Beschwerdeführerinnen gegen die Beschwerdegegnerin durch langes Zuwarten verwirkt waren (Entscheid 4A_104/2008 vom 8. Mai 2008).

http://www.copyright.ch

Links zur Schweizer Bahnhofsuhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Bahnhofsuhr

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